Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 2-13 S 103/18, 7 C 425/17 (77) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hessen
- mietrechtsiegen.de
Anspruch Wohnungseigentümer auf Durchquerung Sondernutzungsfläche
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Kein Anspruch auf Durchquerung einer Sondernutzungsfläche
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gemeinschaftsfläche nicht erreichbar: Darf Sondereigentum betreten werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Gefangene Gemeinschaftsfläche: Betretungsrecht für Sondernutzungsfläche?
- mietrecht-dav.de , S. 52 (Leitsatz)
Wohnungseigentumsrecht: Betretungsrecht zu "gefangenen" Gemeinschaftsflächen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Recht eines Wohnungseigentümers zum Betreten einer Sondernutzungsfläche zwecks Erreichens einer "gefangenen" Gemeinschaftsfläche - Für Gemeinschaftsfläche bestand keine bestimmte Nutzungsart
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gemeinschaftsfläche nicht erreichbar: Darf Sondereigentum betreten werden? (IMR 2020, 118)
Verfahrensgang
- AG Kirchhain, 23.04.2018 - 7 C 425/17
- LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 2-13 S 103/18, 7 C 425/17 (77)
Papierfundstellen
- ZMR 2020, 138
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 3/01
Beschränkung der Nutzung eines Gemeinschaftseigentums, das nur über ein …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 13 S 103/18
Demgegenüber kann allerdings die Auslegung auch ergeben, dass der Mitgebrauch des isolierten Gemeinschaftseigentums nach § 14 Nr. 1 WEG ausgeschlossen oder auf eine Nutzung zu Zwecken der Wohnungseigentümergemeinschaft (Instandhaltung, -Setzung) beschränkt ist, wie dieses vor allem in den Fällen eines Spitzbodens anerkannt ist (BayObLG NJW-RR 2001, 801; OLG Köln MZM 2001, 385; anders für generelle Betretungsrechte LG Wuppertal, Beschluss vom 24.03.1998 - 6 T 239/98).Entsprechende Betretungsrechte, die der Beklagte allerdings auch zubilligt, muss er gemäß § 14 Nr. 4 Halbsatz 1 WEG dulden (BayObLG NJW-RR 2001, 801; 1992, 81).
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 13 S 103/18
Das Sondernutzungsrecht am Gartenteil im äußeren Zwinger gibt dem Beklagten das Recht, diesen Teil des Gemeinschaftseigentums wie ein Alleineigentümer zu gebrauchen und die Vorteile daraus zu ziehen, negativ enthält es das Recht, die übrigen Wohnungseigentümer von dem Mitgebrauch und der damit verbundenen Gebrauchsvorteile auszuschließen (ständige Rechtsprechung vgl. BGHZ 145, 158 = ZWE 2000, 518; BGH ZWE 2012, 381). - LG Saarbrücken, 15.05.2015 - 13 S 12/15
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähiger Nutzungsausfallschaden bei …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 13 S 103/18
Insoweit unterscheidet sich der Fall auch von dem bereits von der Kammer entschiedenen Fall (Urteil vom 02.12.2015 - 2-13 S 12/15), in dem es um die Möglichkeit des Überschreitens der Fläche ging, um zu dem Sondernutzungsrecht des Klägers zu gelangen.
- BGH, 22.03.2019 - V ZR 298/16
Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung gegenüber übrigen Wohnungseigentümern
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 13 S 103/18
Falls ein Wohnungseigentümer der Auffassung sein sollte, dass ihm oder allen anderen Eigentümern ein entsprechendes Recht zusteht, hat er die Möglichkeit, die Eigentümer zur Mitwirkung an einer Änderung der Teilungserklärung in Anspruch zu nehmen, ggf. mag - was aber eine Inanspruchnahme aller übrigen Eigentümer erfordert - auch eine Ersetzung einer Vereinbarung in Betracht kommen (vgl. BGH NZM 2019, 480; ZWE 2019, 318). - BGH, 18.01.2019 - V ZR 72/18
Antrag auf Herabsetzung der Stimmkraft des Eigentümers von sog. …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 13 S 103/18
Falls ein Wohnungseigentümer der Auffassung sein sollte, dass ihm oder allen anderen Eigentümern ein entsprechendes Recht zusteht, hat er die Möglichkeit, die Eigentümer zur Mitwirkung an einer Änderung der Teilungserklärung in Anspruch zu nehmen, ggf. mag - was aber eine Inanspruchnahme aller übrigen Eigentümer erfordert - auch eine Ersetzung einer Vereinbarung in Betracht kommen (vgl. BGH NZM 2019, 480; ZWE 2019, 318). - KG, 20.12.1989 - 24 W 3084/89
Bedeutung der Einräumung eines Sondernutzungsrechts an im gemeinschaftlichen …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 13 S 103/18
Denkbar ist eine Auslegung der Begründung der Sondernutzungsrechte dahingehend, dass diese dem Sondernutzungsberechtigten nur eingeschränkt zugewiesen worden sind, etwa mit der Bindung zum Durchqueren oder des Mitgebrauchs der anderen Wohnungseigentümer zu gewähren, wie dieses etwa der Fall ist, wenn Aus- und Eingänge zu Kellerräumen nur über eine Fläche zu erreichen sind, an denen ein Sondernutzungsrecht besteht (KG NJW-RR 1990, 333). - BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91
Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Verwalter ohne Beiziehung …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 13 S 103/18
Entsprechende Betretungsrechte, die der Beklagte allerdings auch zubilligt, muss er gemäß § 14 Nr. 4 Halbsatz 1 WEG dulden (BayObLG NJW-RR 2001, 801; 1992, 81). - LG Wuppertal, 24.03.1998 - 6 T 239/98
Mitbenutzung von Räumen, an denen ein Sondernutzungsrecht besteht
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 13 S 103/18
Demgegenüber kann allerdings die Auslegung auch ergeben, dass der Mitgebrauch des isolierten Gemeinschaftseigentums nach § 14 Nr. 1 WEG ausgeschlossen oder auf eine Nutzung zu Zwecken der Wohnungseigentümergemeinschaft (Instandhaltung, -Setzung) beschränkt ist, wie dieses vor allem in den Fällen eines Spitzbodens anerkannt ist (BayObLG NJW-RR 2001, 801; OLG Köln MZM 2001, 385; anders für generelle Betretungsrechte LG Wuppertal, Beschluss vom 24.03.1998 - 6 T 239/98).
- AG Hamburg-Blankenese, 18.03.2020 - 539 C 19/19
Wohnungseigentümergemeinschaft: Abgrenzung Sonder- und Gemeinschaftseigentum
Selbst wenn Wohnungseigentümer im Regelfall kein Betretungsrecht für Freiflächen, an denen ein Sondernutzungsrecht besteht, eingeräumt wird, z.B. um gefangene Gemeinschaftsflächen zu nutzen (LG Frankfurt ZWE 2020, 39 f.), kann dennoch im Wege der Auslegung oder eines Anspruchs nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG der Anspruch auf ein temporäres Betretungsrecht in Frage kommen. - LG Frankfurt/Main, 07.09.2023 - 13 S 130/22
Feststellung eines Sondernutzungsrechts - wer ist zu verklagen?
Allenfalls besteht ein insoweit zweckgebundenes Betretungsrecht, welches hier aber nicht streitgegenständlich ist und am Bestand des Sondernutzungsrechts an sich auch nichts änderte (vgl. Kammer ZWE 2020, 39).